Ausländische Zahnimplantate werden durch Krankenkassen bezuschusst

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Auch für Behandlungen im Ausland übernehmen die Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten. Dieser werden europaweit nach einem festgelegten Satz bezuschusst, gleichermaßen wir Behandlungen in Deutschland auch.

Aber woraus setzen sich die Kosten für ein Zahnimplantat zusammen?

Generell sind zwei Faktoren für die Kostenzusammensetzung verantwortlich:

1. die Materialkosten und die Kosten, die der Arzt bzw. Implantologe (Honorar) verlangt

2. Materialkosten und Kosten, welche durch die Leistungen der Zahntechniker entstehen.

Für den ersten Punkt übernehmen Krankenkassen für gewöhnlich keine Kostenbeteiligung, da es sich hierbei um Privatleistungen handelt. Der zweite Posten zählt allerdings zu den Leistungen, die durch Zuschüsse mitfinanziert werden können. Um diese Zuschüsse zu erhalten gibt es eine generelle Vorgehensweise. Der Zahnarzt erstellt einen sog. Heil- und Kostenplan. Dieser beinhaltet sämtliche Informationen über den aktuellen medizinischen Zustand und benötigten Maßnahmen. Selbstverständlich werden auch die geforderten Preise dargeboten. Die Krankenkasse prüft diesen Heil- und Kostenplan und entscheidet dann welchen Teil der Kosten und in welcher Höhe sie übernehmen wird. Dabei handelt es sich stets um einen befundorientierten Festzuschuss für notwendige Regelversorgungen. Im Klartext ist zu verstehen, dass die Krankenkasse bei gleichen Befunden stets den gleichen Anteil übernimmt. Es ist unerheblich wieviel der Behandler letztendlich verlangt und für welche Behandlung sich der Patient entscheidet.

Brücke oder Implantat?

Die Regelversorgung besagt beispielsweise im Fall einer einzelnen Zahnlücke eine Brücke zu implementieren. Diese wird an den beiden Nachbarzähnen befestigt und je nach Lage mit Keramik teilverblendet. Hierbei handelt es sich um eine ausreichende Maßnahme, die die Funktion weitestgehend wieder herstellt. Eine optimale Lösung bietet eine Brücke nicht. Wer als Patient eine bessere Versorgung haben möchte, der muss die Mehrkosten selber tragen. Alles was über Regelleistungen hinausgeht sind reine Wunschleistungen des Patienten. Aber der Patient ist nicht generell verpflichtet lediglich auf die Regelversorgung zurückzugreifen. Die Kosten für die Wunschleistungen können dabei je nach Anbieter stark variieren. Allein in Deutschland dürfen Zahnärzte einen Steigerungsfaktor von bis zu 3,5 % auf die Gebührenordnung anwenden.

Daher lohnt sich in jedem Fall mehrere Angebote zu vergleichen. Dabei können diese sowohl aus dem In- als auch europäischen Ausland stammen. Die Höhe des Zuschusses bleibt aber stets der gleiche, unabhängig vom Angebot.

EU Ausland: Implantate

Angebote aus dem EU-Ausland liegen oftmals nochmals weitaus niedriger als das eines deutschen Zahnarztes aufgrund von niedrigeren Arbeitskosten und Lebenshaltungskosten. Für Behandlungen außerhalb Europas übernimmt die Krankenkasse allerdings keine Zuschüsse, auch wenn diese ein seht günstiges Angebot darstellen. Des Weiteren ist zu beachten, dass bei Behandlungen im Ausland weitere Kosten beispielsweise für Reise und Unterkunft zu erwarten sind.

 

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